Der Bundestag hat das Alterseinkünftegesetz beschlossen. Ob der Bundesrat, der sich damit am 14. Mai 2004 befassen wird,  dem Gesetz in der unten dargestellten Form zustimmen wird, ist noch unklar.


Was würde das Gesetz für die Versicherungskunden bedeuten?

Für alle Kunden, die bereits eine Lebensversicherung haben oder noch in diesem Jahr abschließen, bleibt es bei der Steuerfreiheit der Kapitalleistungen (bei 12 Jahren Laufzeit und 5 Jahren Beitragszahldauer).

Nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht betrifft auch Kapitalleistungen aus Rentenversicherungen oder fondsgebundenen Versicherungen. Bei der Besteuerung der Erträge erfolgt jedoch eine Milderung der Steuerprogression durch die Anwendung der sogenannten Fünftelungsregelung, wenn die Auszahlung nicht vor dem 60.Lebensjahr erfolgt und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Der steuerpflichtige Ertrag ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der hierfür entrichteten Beiträge (ohne Zusatzbeiträge wie Risikozusatz oder BUZ).

Für die Beiträge zur Direktversicherung entfällt bei Abschluss nach dem 31.12.2004 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG. Als Ersatz für den Wegfall wird der steuerfreie Höchstbetrag nach § § Nr. 63 EStG um 1.800 Euro erhöht. Die 1.800 Euro sind jedoch nicht von der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge befreit.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 2005 bis zum Jahr 2024 schrittweise das zu versteuernde Einkommen mindern. Die Rentenleistungen werden im Gegenzug ab 2005 zu 50 % versteuert. Dieser Satz steigt bis zum Jahr 2040 langsam auf 100 % an. Maßgeblich für den zu versteuernden Prozentsatz ist immer das Jahr des Rentenbeginns, der dann für die gesamte Rentenzahldauer gilt.

Durch die Minderung des zu versteuernden Einkommens gewinnen die Versicherungskunden Spielraum für die private Altersvorsorge. Ein Vertragsabschluss in 2004, z.B. mit einer hohen Dynamik mit steigenden Beiträgen, bietet somit die Möglichkeit noch in diesem Jahr eine steuerfreie Versorgung auf Zuwachs zu sichern.

Die Besteuerung von Renten aus privaten Rentenversicherungen, Todesfall-Leistungen und Berufsunfähigkeitsrenten wird grundsätzlich nicht geändert. Für die Renten sinken sogar die Ertragsanteile, so dass die Attraktivität der privaten Rentenversicherungen steigt!