ALG II: Was tun mit der LV?

Bei der Berechnung des ALG II Anspruchs werden Kapital-LV in voller Höhe berücksichtigt. Zwar steht ALG II Empfängern ein besonderer Freibetrag für die private Altersvorsorge zu - allerdings nur für Sparverträge, die nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden und die weder gekündigt noch verkauft werden können. Für Kapital-LV gilt der allgemeine Freibetrag: 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4.100 und höchstens 13.000 Euro pro Person im Haushalt. Wer einschließlich Kapital-LV mehr Vermögen hat, bekommt weniger ALG II. Als Langzeitarbeitsloser kommen Sie am besten weg, wenn Sie Ihre Kapital-LV verkaufen. Das bringt mehr Geld als eine Kündigung. Falls Ihr Barvermögen danach den genannten Freibetrag übersteigt, dürfen Sie von dem Geld zum Beispiel ein neues Auto in angemessener Größe oder neuen Hausrat kaufen. So retten Sie einen Teil Ihrer Ersparnisse und beziehen trotzdem ALG II in voller Höhe.