Geschäftsführer Hans-Hermann Lüschen



"Versicherungsberater/innen" sind im Besitz einer Erlaubnis des zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten.

Im Januar 2000 wurde die "VERS Versicherungsberater - Gesellschaft mbH," mit Sitz in Berlin (HRB 73802)  gegründet. Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Hans-Hermann Lüschen erhielt im Juli 2003 vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin die Zulassung  (nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des RBerG) als Hauptniederlassung.

Diese Erlaubnis (Artikel 1 § 1 Abs.1) im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) bietet Ihnen als gewerblichen oder privaten Verbraucher Gewähr dafür, dass Sie sich an einen Spezialisten wenden, der sich einer umfassenden theoretischen und praktischen Eignungsprüfung unterziehen musste.

Zulassungstext (Artikel 1 § 1 Abs.1 Satz 2 Nr.2 des RBerG) vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin: "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Versicherungsberater"

Sachverständigenwesen, gerichtliche und private Gutachten (Öffentliche Bestellung IHK nach §36 GewO liegt vor).

Gesellschaftsvertrag vom 09.08.99  VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH (Auszug) 

§ 2  Gegenstand der Gesellschaft    

2.1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Tätigkeit gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
        Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13.12.1935 – RGBI. I  S. 1478 /BGBI. III 30312, 
        zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.1994, BGBI. I 3082)  und gemäß § 1 der 
        Ersten Verordnung zur Ausführung des genannten Gesetzes vom 13.12.1935
        (RGBI. I S. 1481 /BGBI. III 303 – 12-1) die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechts-
        angelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Versicherungsberater.

 2.2) Die Erstellung von Gutachten im Bereich Versicherungen.

 2.3) Information der Öffentlichkeit über das Berufsbild und die Tätigkeit der 
       Versicherungsberater und artverwandter Berufe.  

§ 2a Der Zweck der Gesellschaft bedarf der staatlichen Genehmigung.  

 


Neben dem umfassenden Fachwissen muss der Versicherungsberater persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Mit der Berufserlaubnis erhält er das Verbot, Versicherungen zu verkaufen oder gegen Provision zu vermitteln. Nur so ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber Versicherungsuntemehmen und Mandanten gewährleistet.

 

Der Geschäftsführer ist Mitglied in folgenden Verbänden:


BDR              Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V.
                     Register München 

BVFS            Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.
                     Register Düsseldorf 

ERA               VzFd. Europäischen Rechtsakademie Trier e.V.
                      Register Trier 

IVPV              Interessenverband der Versicherten der privaten Versicherungswirtschaft.
                      Register Trier 

BdV               Bund der Versicherten e.V. Hamburg
                      Sitz Henstedt-Ulzburg